Förderung von PV Anlagen! KFW442: Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Bis zu 10.200€ geschenkt! – KfW Förderung für private Photovoltaik und Speicher in Verbindung mit Wallbox und Elektromobilität.
Programm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ (KfW 442) an Wohngebäuden startet am 26. September 2023
Das neue Förderprogramm von Bundesminister Dr. Wissing zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden startet am 26. September 2023. Dabei kannst Du als Eigentümer von einem selbst genutzten Wohnhaus bei der KfW eine Förderung von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage und eines Batteriespeichers beantragen. Voraussetzung ist allerdings: Ein eigenes Elektroauto ist vorhanden oder bestellt. Ob es sich dabei um einen Kauf oder Leasing handelt, ist egal.
Der Zuschuss berechnet sich aus Pauschalbeträgen für die Photovoltaik-Anlage (leistungsabhängig) und dem Batteriespeicher (leistungsabhängig), sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation.
Über eine intelligente Vernetzung der PV Anlage mit der Ladestation kann z.B. Überschussladen eingestellt werden. D.h. das Fahrzeug wird dann rein mit Sonnenstrom geladen, ohne Zukauf aus dem Netz!
Details zur Förderung:
- Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; Wer über die „Intelligente-Wallbox“ hinaus noch auf bidirektionales Laden setzt, bekommt noch eine Innovationsprämie in Höhe von 600 Euro und erhält somit bis zu 10.200 Euro.
- Der Zuschuss wird direkt von der KfW auf Dein Konto ausgezahlt.
- Die Förderung der KfW (Programm 442) setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mindestens 5 kWp) und den Batteriespeicher (mindestens 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mindestens 11 kW) zusammen.
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro/kWp, maximal 6000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro/kWh, maximal 3000 Euro
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal, bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal
- Die Förderung gilt nur für das Gesamtsystem bestehend aus PV-Wechselrichter (inkl. Energiemanagement), Batteriespeicher und Wallbox. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
- Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein elektrisch) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Ein Nachweis ist zu erbringen.
- Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Einbaumaßnahmen sind nur durch Fachunternehmen zu erledigen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
- Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
- Die Förderung kann nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.
Du hast Interesse an dem Förderprogramm 442 der KfW?
Melde Dich am besten direkt über das Kontaktformular oder per Telefon bei uns und vereinbare einen unverbindlichen Beratungstermin inkl. Angebotserstellung!
Du hast ggf. kein Elektroauto, möchtest aber trotzdem gerne eine PV Anlage? Auch da haben wir etwas!
Unsere energiegeladenen September-Spar-Wochen (für mehr Infos einfach anklicken)!
Veröffentlicht in der Kategorie: